Die Werkstätten bieten im Rahmen beruflicher Rehabilitation und Qualifizierung Berufsbildungs- und Arbeitsplätze für mehr als 500 Personen in Stadt und Landkreis Rosenheim.
Unsere Beschäftigten sind gemeinsam mit handwerklich, pädagogisch und kaufmännisch qualifizierten Mitarbeitern in zahlreichen Geschäftsfeldern unternehmerisch erfolgreich tätig.
Namhafte Partner schätzen seit vielen Jahren unser stets wachsendes Leistungs- und Servicespektrum.
Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist eine Pflichtabgabe, die zu entrichten ist, wenn ein Unternehmen nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten beschäftigt.
Nach §223 SGB IX können Sie als Auftraggeber 50 Prozent unserer im Rechnungsbetrag ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr