Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation und Qualifizierung begleitet der PRISMA Integrationsdienst dauerhaft Menschen mit Behinderung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Betrieben der freien Wirtschaft.
Ein fester Arbeitsplatz, Anerkennung und Wertschätzung sind für jeden wichtige Lebensziele.
Einer erfolgreichen beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung stehen oftmals bereits zu Beginn einer Kontaktaufnahme Berührungsängste und arbeitsrechtliche Vorbehalte entgegen.
Durch die Schaffung von ausgelagerten Arbeitsplätzen können diese Anfangsschwierigkeiten häufig erfolgreich überwunden werden. Dabei begleiten wir Betriebe und behinderte Beschäftigte gemeinsam, ohne dass der Betrieb bindende Verpflichtungen eingehen muss. Wir akquirieren Arbeitsplätze, organisieren Erstkontakte, greifen menschliche und rechtliche Unsicherheiten erfolgreich auf und ermöglichen dadurch eine gute gemeinsame Entwicklung.
Unser Angebot
Die Betriebe entrichten an die Werkstätte ein der Tätigkeit angemessenes Entgelt, das zu 50 % auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar ist.
Ausgelagerte Arbeitsplätze unterliegen nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Arbeitsplätze befinden sich zwar in Betrieben der freien Wirtschaft, entsprechen aber weiterhin den rechtlichen Voraussetzungen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Die Zusammenarbeit
Der gemeinsame Nutzen für alle Beteiligten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Integration.
Durch Vernetzung und Transparenz ermöglichen wir den Ausgleich zwischen verschiedenen Interessenslagen. Wir orientieren uns an den Fähigkeiten und Stärken des Einzelnen und an den Erfordernissen der freien Wirtschaft.
Der PRISMA-Integrationsdienst handelt nach einem gesetzlichen Auftrag mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.