Berufliche Teilhabe
Berufsbildung
ist ein dynamischer Prozess über zwei Jahre, der sich an
„Eignung und Neigungen“ der behinderten Menschen orientiert.
Sie hat die Aufgabe, Berufsanfängern arbeits- bzw. berufsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die notwendigen Schlüsselkompetenzen zu entwickeln,
oder bei berufserfahrenen Rehabilitanden Kompetenzen wiederherzustellen und den Umgang mit der Behinderung zu verbessern.
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt mit ihrem Berufsbildungsbereich
und den Arbeitsangeboten, die geeignete Einrichtung ist, am Arbeitsleben teilzuhaben.
Ziel ist es, die persönliche Entwicklung der Teilnehmer zu fördern, in dem wir versuchen
die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmer auszubilden, die lebenspraktischen Fähigkeiten und die soziale Kompetenz der Teilnehmer zu entwickeln, die Teilnehmer auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich oder im allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten
Dabei ist Selbstbestimmung Ziel und leitendes Prinzip zugleich.
Für die zwei Jahre berufliche Bildung wird ein individueller Bildungs- und Förderplan erstellt. Hier wird gemeinsam mit dem behinderten Menschen festgelegt, in welchen Bereichen die Arbeitserprobungen stattfinden und an welchen arbeitsbegleitenden Maßnahmen er teilnimmt.
In regelmäßigen Reflexions- und Auswertungsgesprächen wird dieser Plan fortgeschrieben. Die Beschäftigten werden aktiv an der Erarbeitung von Vorschlägen für ihre Förderung beteiligt und zur Mitwirkung daran unterstützt.
Der Bildungs- und Förderplan orientiert sich an Art und Ausprägung der Behinderung und berücksichtigt die persönliche und berufliche Situation des behinderten Menschen, wie auch die Bedingungen des sozialen Umfelds, der Wohnsituation sowie seiner Herkunft.
Im ersten Jahr werden verschiedene grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe und wichtige soziale und lebenspraktische Kompetenzen vermittelt.
Nach Eignung und Neigung stehen dafür folgende Bildungssbereiche
Im zweiten Jahr steht die Vertiefung von Kenntnissen und Arbeitsabläufen in einem dieser Arbeitsfelder und die Aneignung von Schlüsselqualifikationen im Vordergrund.
Am Abschluss der Berufsbildung wird über die Eingliederung in den Arbeitsbereich der Werkstätte oder eine Integration im allgemeinen Arbeitsmarkt entschieden.
Jährlich kommen ca. 35 neue behinderte Mitarbeiter in die Wendelstein Werkstätten
Derzeit befinden sich 72 Personen im Berufsbildungsbereich.
„Eignung und Neigungen“ der behinderten Menschen orientiert.
Sie hat die Aufgabe, Berufsanfängern arbeits- bzw. berufsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die notwendigen Schlüsselkompetenzen zu entwickeln,
oder bei berufserfahrenen Rehabilitanden Kompetenzen wiederherzustellen und den Umgang mit der Behinderung zu verbessern.
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt mit ihrem Berufsbildungsbereich
und den Arbeitsangeboten, die geeignete Einrichtung ist, am Arbeitsleben teilzuhaben.
Ziel ist es, die persönliche Entwicklung der Teilnehmer zu fördern, in dem wir versuchen
die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmer auszubilden, die lebenspraktischen Fähigkeiten und die soziale Kompetenz der Teilnehmer zu entwickeln, die Teilnehmer auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich oder im allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten
Dabei ist Selbstbestimmung Ziel und leitendes Prinzip zugleich.
Für die zwei Jahre berufliche Bildung wird ein individueller Bildungs- und Förderplan erstellt. Hier wird gemeinsam mit dem behinderten Menschen festgelegt, in welchen Bereichen die Arbeitserprobungen stattfinden und an welchen arbeitsbegleitenden Maßnahmen er teilnimmt.
In regelmäßigen Reflexions- und Auswertungsgesprächen wird dieser Plan fortgeschrieben. Die Beschäftigten werden aktiv an der Erarbeitung von Vorschlägen für ihre Förderung beteiligt und zur Mitwirkung daran unterstützt.
Der Bildungs- und Förderplan orientiert sich an Art und Ausprägung der Behinderung und berücksichtigt die persönliche und berufliche Situation des behinderten Menschen, wie auch die Bedingungen des sozialen Umfelds, der Wohnsituation sowie seiner Herkunft.
Im ersten Jahr werden verschiedene grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe und wichtige soziale und lebenspraktische Kompetenzen vermittelt.
Nach Eignung und Neigung stehen dafür folgende Bildungssbereiche
- Hauswirtschaft-Küche-Wäscherei
- Holzbearbeitung-Schreinerei
- Metallbearbeitung-Metallbau
- industrielle Montage
- Aktenvernichtung
Im zweiten Jahr steht die Vertiefung von Kenntnissen und Arbeitsabläufen in einem dieser Arbeitsfelder und die Aneignung von Schlüsselqualifikationen im Vordergrund.
Am Abschluss der Berufsbildung wird über die Eingliederung in den Arbeitsbereich der Werkstätte oder eine Integration im allgemeinen Arbeitsmarkt entschieden.
Jährlich kommen ca. 35 neue behinderte Mitarbeiter in die Wendelstein Werkstätten
Derzeit befinden sich 72 Personen im Berufsbildungsbereich.
Arbeitsbereich
Die Caritas Wendelstein Werkstatt bietet für die Beschäftigten ein sehr breites Spektrum an Tätigkeiten. Jeder einzelne kann seine Talente optimal einbringen. Der Arbeitsprozess ist das Medium zur pädagogischen Förderung. Nach einer ausführlichen Hilfebedarfserfassung wird von unseren Gruppenleitern eine spezielle Förderdokumentation erstellt. Darin ist das jeweils wichtigste Förderziel festgehalten. Die Förderdokumentation hat den Zweck Fähigkeiten und Fertigkeiten mit pädagogischen Methoden weiterzuentwickeln. Dadurch kann das Ziel der beruflichen Teilhabe verwirklicht werden.
Aussenarbeit
Das Werknetz setzt sich durch die Zusammenarbeit der Caritas Wendelstein Werkstätten mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes zusammen.
Durch die Schaffung von Außenarbeitsplätzen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes und die Abstimmung der dort vorherrschenden Bedingungen mit individuellen Berufswünschen, Fähigkeiten und Neigungen, bietet das Werknetz Förder- und Teilhabemöglichkeiten die den rechtlichen Voraussetzungen einer WfbM entsprechen, aber außerhalb der bestehenden WfbM-Strukturen liegen.
Das Angebot umfasst:
Das Werknetz bindet derzeit 56 Beschäftigte in verschiedene Formen der Außenarbeit ein.
Davon:
Bisherige Erfahrungswerte zeigen, dass Berührungsängste und auch arbeitsrechtliche Vorbehalte dem Inklusionsgedanken der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben entgegenstehen.
Das Werknetzmodell der geschützten Arbeitsplätze greift eben solche Unsicherheiten auf und trägt wesentlich zur Entkräftung solcher Bedenken bei.
Durch die Schaffung von Außenarbeitsplätzen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes und die Abstimmung der dort vorherrschenden Bedingungen mit individuellen Berufswünschen, Fähigkeiten und Neigungen, bietet das Werknetz Förder- und Teilhabemöglichkeiten die den rechtlichen Voraussetzungen einer WfbM entsprechen, aber außerhalb der bestehenden WfbM-Strukturen liegen.
Das Angebot umfasst:
- Arbeitserprobungen in Form von Praktika
- Arbeitsplätze in ausgelagerten Gruppen
- Dauerhaft ausgelagerte Einzelarbeitsplätze
- Beratung und Begleitung von interessierten Beschäftigten, Angehörigen und Betrieben
- Individuelle Förderung und zielorientierte Qualifizierung
- Akquise von möglichen Kooperationspartnern
- Arbeitsunterstützende und beratende Begleitung von Außenarbeitsplätzen
Das Werknetz bindet derzeit 56 Beschäftigte in verschiedene Formen der Außenarbeit ein.
Davon:
- 20 in temporären Außenarbeitsgruppen
- 27 in dauerhaft ausgelagerten Arbeitsgruppen
- 9 auf Einzelaußenarbeitsplätzen Stand: Februar 2011
Bisherige Erfahrungswerte zeigen, dass Berührungsängste und auch arbeitsrechtliche Vorbehalte dem Inklusionsgedanken der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben entgegenstehen.
Das Werknetzmodell der geschützten Arbeitsplätze greift eben solche Unsicherheiten auf und trägt wesentlich zur Entkräftung solcher Bedenken bei.
Kooperationspartner im Werknetz sind u.a.:


