Ausgleichsabgabe
Jedes Unternehmen mit mind. 20 Mitarbeitern ist verpflichtet, 5% seine Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Ist dies nicht möglich so ist die Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen kann das Unternehmen jedoch indirekt schwerbehinderte Menschen beschäftigen und aufgrund der gesetzlichen Regelung 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages anrechnen.
Ist dies nicht möglich so ist die Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen kann das Unternehmen jedoch indirekt schwerbehinderte Menschen beschäftigen und aufgrund der gesetzlichen Regelung 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages anrechnen.


